Die Bundesregierung hat sich auf eine große Reform der Sozialhilfe geeinigt. Was ändert sich? Wer bekommt wie viel? Hier das Wichtigste auf einen Blick.

Was ist die Sozialhilfe überhaupt?

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die kein oder zu wenig Geld zum Leben haben. Sie ist das letzte Sicherheitsnetz in unserem Sozialstaat. Bisher gab es in jedem Bundesland eigene Regeln. Das wird jetzt einheitlicher.

1. Wer nicht arbeiten kann, ist abgesichert

Manche Menschen können nicht arbeiten, zum Beispiel wegen einer Krankheit, wegen ihres Alters oder weil sie jemanden betreuen. Sie bekommen künftig einen fixen Betrag von 1.230 Euro im Monat. Das ist gleich viel wie der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz. Kein Bundesland darf weniger zahlen.

2. Mehr Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende

Bei den Menschen mit Behinderungen wird der Vermögensfreibetrag verdoppelt. Taschengeld aus einer Therapie wird nicht mehr abgezogen.

Außerdem fällt eine Regel weg, die viele Familien sehr belastet hat: Bisher mussten erwachsene Menschen mit Behinderungen ab 25 Jahren ihre eigenen Eltern vor Gericht auf Unterhalt klagen, bevor sie Sozialhilfe bekommen konnten. Diese Pflicht gibt es künftig nicht mehr. Niemand muss also mehr gegen die eigene Familie vor Gericht gehen.

3. Wer arbeiten kann, wird beim Einstieg unterstützt

Für Menschen, die arbeiten können, gibt es ein neues Stufenmodell:

  • Grundbetrag: 1.016 Euro für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Für Menschen aus Ländern außerhalb der EU sind es 861 Euro.
  • Integrations-Zuschlag: Wer zum Beispiel Deutsch lernt und einen Wertekurs macht, bekommt 155 Euro dazu. Wer das schon erfüllt, bekommt den höheren Betrag gleich von Anfang an.
  • Volle Sozialhilfe (1.230 Euro): Diesen Betrag bekommt man, wenn man schon mindestens 26 Wochen voll versichert gearbeitet hat. Für junge Menschen unter 25 reichen 13 Wochen. Eine passende AMS-Schulung zählt auch.

4. Arbeiten lohnt sich

Wer geringfügig arbeitet, darf bis zu 214 Euro dazuverdienen, ohne dass etwas abgezogen wird. Verdient man mehr, bleiben 35 Prozent davon zusätzlich im Börsel. So lohnt sich jeder Schritt zurück in die Arbeit.

Dabei gilt: Fördern und Fordern. Wer Hilfe bekommt, soll Angebote wie Kurse annehmen. Der Staat muss im Gegenzug dafür sorgen, dass es genug Kurse gibt.

5. Faire Chancen für jedes Kind

Für Kinder gibt es künftig in ganz Österreich Mindest- und Höchstbeträge:

Anzahl der KinderBetrag pro Kind und Monat (mindestens)
1 Kind307 Euro
2 Kinderrund 246 Euro
3 Kinder184,50 Euro
4 Kinderrund 154 Euro
ab dem 5. Kind147 Euro

Die Bundesländer können zusätzlich Sachleistungen geben.

6. Neu ab 2027: die Teilhabekarte

Manche Familien verdienen knapp zu viel, um Sozialhilfe zu bekommen, haben aber trotzdem wenig Geld. Für die Kinder aus diesen Familien ist eine neue Teilhabekarte geplant.

Dafür stellt der Staat ab 2027 jedes Jahr insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist der Gesamtbetrag für alle diese Kinder zusammen.

Mit der Karte werden zum Beispiel Schulsachen, Sportsachen, Nachhilfe sowie Ferien- und Freizeitangebote leichter leistbar.

Unser Fazit

Die Sozialhilfe NEU heißt: Wer Hilfe braucht, bekommt sie. Wer arbeiten kann, wird auf dem Weg in die Arbeit unterstützt. Und jedes Kind soll faire Chancen haben, egal wie viel die Eltern verdienen.

Quelle: spoe.at – Sozialhilfe NEU

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Zoran Djekic
Ein Beitrag von

Zoran Djekic

Geschäftsführender Gemeinderat · SPÖ Ortsparteivorsitzender · Referent für Soziales, Gemeindewohnungen, Integration und Inklusion

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